Mengenentwicklung berücksichtigen

Elsner: Spargesetz reicht nicht

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Berlin -

Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen weiterhin unter erheblichem Druck, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Die Leistungsausgaben seien im ersten Halbjahr 2026 mit 7,4 Prozent deutlich stärker gestiegen als die beitragspflichtigen Einnahmen mit durchschnittlich 4,1 Prozent.

„Angesichts dieser Steigerungen ist es fraglich, ob die mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) angestrebte Konsolidierung gelingen kann“, so Elsner. Zwar habe die Politik mit dem Gesetz „die Rückkehr zu ökonomischer Vernunft eingeleitet“, indem nicht mehr ausgegeben werden sollte, als eingenommen werde. „Allerdings wird das Gesetz im Wesentlichen die Preisentwicklungen begrenzen, nicht jedoch in allen Leistungsbereichen die Mengenentwicklung. Hier braucht es eine Anpassung dergestalt, dass Mengenentwicklungen bei der Preisgestaltung Berücksichtigung finden“, fordert Elsner.

Vor diesem Hintergrund sei es unverantwortlich, dass aktuell erneut über eine Rücknahme von Maßnahmen diskutiert werde, wie etwa die Abschaffung der Fixkostendegression im Hausarztbereich.

Weitere Maßnahmen nötig

„Wer eine Konsolidierungsmaßnahme streicht, muss auch neue Vorschläge bringen, wie diese Einsparungen an einer anderen Stelle generiert werden können“, so Elsner. Dies gelte auch für andere Leistungsbereiche, wie den Krankenhaus- oder Arzneimittelbereich. So habe die Bundesregierung den Krankenhäusern bereits finanzielle Zugeständnisse in Höhe von 550 Millionen Euro zulasten der Beitragszahlerinnen und -zahler gemacht.

Im Arzneimittelbereich sorgten vor allem die neuen patentgeschützten Arzneimittel für erhebliche Kostenanstiege, die durch Maßnahmen des BStabG nicht aufgefangen werden. „Weder ist ein dynamischer Herstellerabschlag eingeführt worden, der langfristig die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ermöglicht hätte, noch wird der stattdessen eingeführte zusätzliche Herstellerabschlag für alle Kostentreiber wirken, denn aktuell wird im Fachgremium Standortklausel über Befreiungsmöglichkeiten verhandelt“, so Elsner.

Damit die mit dem BStabG angestrebte Vermeidung von Beitragserhöhungen dauerhaft erreicht werden kann, brauche es weitere Regelungen zur Ausgabensteuerung und strukturelle Reformen, um die Versorgung besser zu steuern und wirtschaftlicher zu gestalten.

Krankenhaus bleibt größter Kostenblock

Größte Ausgabenblöcke seien laut der vdek-Chefin der Krankenhausbereich mit einem Anstieg der Leistungsausgaben von 9,4 Prozent je Versicherten (plus 5,1 Milliarden Euro), gefolgt von der ärztlichen Versorgung mit einem Anstieg von 6,1 Prozent (plus 1,6 Milliarden Euro), und dem Arzneimittelbereich mit einem Anstieg von 5,2 Prozent (plus 1,5 Milliarden Euro).

Aber auch die Heilmittelversorgung (plus 0,7 Milliarden Euro) entwickele sich kostenmäßig mit 9,9 Prozent Anstieg je Versicherten sehr dynamisch, ebenso im Bereich Notfallversorgung und Rettungsdienst mit einem Anstieg von 7,8 Prozent (plus 0,3 Milliarden Euro). Dabei spielten nicht nur Preissteigerungen durch höhere Honorare, Pflegeentgeltwerte und Ähnliches eine Rolle, sondern auch die Mengenentwicklung.

So seien die Ausgaben im ärztlichen Bereich im ersten Halbjahr 2026 um 6,1 Prozent angestiegen, obwohl der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Orientierungspunktwert von 2,8 Prozent vereinbart hatten. Auch im Heilmittelbereich seien die Ausgaben insgesamt um 9,9 Prozent angestiegen, obwohl die Preise im größten Ausgabenblock der Heilmittelversorgung – der Physiotherapie – nur um 2,5 Prozent zugenommen hätten. Laut dem vdek haben hier vor allem „neue“ Leistungen, zum Beispiel Blankoverordnungen, den hohen Kostenanstieg bewirkt.

„Die Zahlen machen deutlich, dass der Druck auf die GKV-Finanzen weiterhin groß ist. Der sich hauptsächlich durch die Erhöhung der Zusatzbeitragssätze ergebende aktuelle Überschuss bringt hier keine Erleichterung, da die Krankenkassen verpflichtet sind, die in den vergangenen Jahren stark abgeschmolzenen Rücklagen wieder aufzufüllen”, betont Elsner.

Linnemann: „Diese Entwicklung muss gestoppt werden“

Nach den ersten sechs Monaten stand bei den Kassen ein Überschuss von 2,6 Milliarden Euro, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilte. Dies sei jedoch Ergebnis von Beitragsanhebungen zu Jahresbeginn und diene vorrangig dem Auffüllen von Reserven. Diese betrugen nun 7,5 Milliarden Euro und erreichten im Schnitt aller Kassen wieder das vorgeschriebene Mindestniveau von 0,2 Monatsausgaben.

Minister Carsten Linnemann (CDU) sagte, die Ergebnisse für das erste Halbjahr gäben keinen Anlass zur Entwarnung. „Die Ausgabendynamik übersteigt weiterhin die Zuwächse bei den Einnahmen deutlich. Diese Entwicklung muss gestoppt werden, um die Beitragssatzspirale zu brechen.“ Die schwarz-rote Koalition hat bereits ein Spargesetz durchgesetzt. Demnach greifen Anfang 2027 Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente für die Patienten.

Leistungsausgaben steigen noch weiter stark

Von Januar bis Ende Juni standen bei den 93 Kassen Einnahmen von 188,9 Milliarden Euro Ausgaben von 186,3 Milliarden Euro gegenüber. Dabei stiegen die Ausgaben für medizinische Leistungen nun um 7,4 Prozent und damit etwas weniger stark als im Vorjahreszeitraum mit 7,7 Prozent. Die Zuwächse lägen aber weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt, hieß es dazu.

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